Private und
Betriebliche Vorsorge

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Das Unfallversicherungsgesetz (OUFL)

Obligatorische Unfallversicherung (OUFL)

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung für Arbeitnehmer, während beispielsweise die Invalidenversicherung IV auch Nichterwerbstätige umfasst.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtberufsunfälle müssen grundsätzlich die Arbeitnehmenden tragen. Die öffentliche Hand leistet einen Beitrag an die Nichtberufsunfälle


Versicherungspflicht, Leistungen und Beiträge
Abredeversicherung
Wichtige Unterschiede Schweiz / Liechtenstein

Publikation: Übersicht über die Sozialversicherungen im FL

Externe Links:
Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung
Verordnung über die obligatorische Unfallversicherung
Amt für Gesundheit / Unfallversicherung
Merkblatt: Die obligatorische Unfallversicherung (pdf, 38 kb)