Private und
Betriebliche Vorsorge

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Die Krankenversicherung

Die soziale Krankenversicherung gewährt allen in Liechtenstein lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.

Es besteht freie Arztwahl unter den zur obligatorischen Krankenversicherung zugelassenen Ärzten. Wird ein Arzt im In- oder Ausland aufgesucht, der nicht zur liechtensteinischen obligatorischen Krankenversichedrung zugelassen ist, so wird die Hälfte des geltenden Tarifs vergütet. Den Restbetrag trägt die versicherte Person selbst oder eine von ihr abgeschlossene Zusatzversicherung.

Die ordentliche Kostenbeteiligung durch den Versicherten beträgt CHF 200.- Franchise und 10 % Selbstbehalt bis CHF 600.-, max. CHF 800.-. Halbe Kostenbeteiligung für Rentner. Keine Kostenbeteiligung für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre.


Versicherungspflicht, Leistungen und Beiträge
Wichtige Unterschiede Schweiz / Liechtenstein

Publikation: Übersicht über die Sozialversicherungen im FL

Externe Links:
Gesetz über die Krankenversicherung (KVG), LR 832.10
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) LR 832.101
Amt für Gesundheit / Krankenversicherung