Private und
Betriebliche Vorsorge

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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung bezweckt den Schutz der versicherten Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit sowie die Entschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzentschädigung).

Sie gewährt den Versicherten zu diesem Zweck teilweisen Ersatz für Verdiensteinbussen.

Weitere Angaben finden Sie auf der Webseite des Amt für Volkswirtschaft / Arbeitslosenversicherung (siehe unten angeführten Link).


Versicherungspflicht, Leistungen und Beiträge
Wichtige Unterschiede Schweiz / Liechtenstein

Publikation: Übersicht über die Sozialversicherungen im FL

Externe Links:
Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALVG) LR 837.0
Verordnung zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALVV) LR 837.01
Amt für Volkswirtschaft / Arbeitslosenversicherung