Private und
Betriebliche Vorsorge

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AHV und IV
Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch.

Als solidarisches Werk zwischen Jung und Alt, Arm und Reich ist sie so ausgestaltet, dass die Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generation finanzieren. Die heutigen Beitragszahler sind ihrerseits wiederum die Rentnerinnen und Rentner von morgen. Sie können dann auf die Solidarität der Jugend zählen, die mit ihren Beiträgen die Renten finanzieren. Diese Solidarität zwischen den Generationen wird auch Generationenvertrag genannt.


Versicherungspflicht, Leistungen und Beiträge
Wichtige Unterschiede Schweiz / Liechtenstein

Externe Links:
AHV / IV / FAK – Anstalten
Merkblätter bei AHV / IV / FAK – Anstalten bestellen